Die Aktion Standesamt 2018 fordert ein neues Personenstandsgesetz mit selbstbestimmtem 3. Geschlechtseintrag.
Zentrale Eckpunkte für eine Gesetzesreform sind folgende:
1. Nach der Geburt bleibt der Geschlechtseintrag für alle frei.
2. Wer will, kann das eigene Geschlecht selbstbestimmt eintragen lassen:
- mit mehr Optionen als weiblich/männlich
- unabhängig von Gutachten, Gerichtsverfahren und Nachweisen
- unabhängig von der körperlichen Konstitution
- unabhängig vom Alter
- für alle, die dauerhaft in Deutschland leben, unabhängig von der Staatsangehörigkeit
Das Bundesverfassungsgericht hat uns Recht darin gegeben, dass Menschen nicht aufgrund ihrer Geschlechtsidentität diskriminiert und benachteiligt werden dürfen.
Deshalb fordern wir in dem neuen Gesetz:
- einen umfassenden Diskriminierungsschutz
- Neuregelungen zu allen Fragen, die mit dem Geschlechtseintrag zusammenhängen, wie zum Beispiel der Eintragung als Eltern
- Anpassungen in Schul-, Hochschul- und Polizeirecht