Weiter mit dem neuen Gesetz

Seit dem 21.12.2018 ist das „Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben“ in Kraft.
Wir haben ein vorläufiges FAQ zu den neuen Regelungen erstellt. Das FAQ beschränkt sich erstmal auf einen Überblick zu den Regelungen. Eine kritische Einschätzung der jetzigen Rechtslage, Vorschläge zum weiteren Vorgehen und Argumentationen zur weiterhin verfassungswidrigen Rechtslage brauchen noch etwas mehr Zeit.